Kfz-Gutachter Wolf in Bonn

Autosachverständiger Wolf

KFZ Gutachter Bonn

Wir sind Ihr unabhängiger KFZ Gutachter in Raum Bonn und Umgebung.

Leistungenn

Privatgutachten

Ein unabhängiges Gutachten über den Zustand Ihres KFZ

Schadengutachten

Wir ermitteln den an Ihrem Auto entstandenen Schaden.

Technisches Gutachten

Wir dokumentieren Schäden und Mängel an Ihrem KFZ

Wertgutachten

Wir ermitteln den aktuellen Marktwertes Ihre KFZ

Haftpflichtgutachten

Ein Nachweis über die Beschädigung an Ihrem KFZ nach einem Unfall

Kaskogutachten

Wir ermitteln Höhe und Umfang selbst verursachter Schäden an Ihrem KFZ

Fahrzeugbewertung

Wir ermitteln den Wiederbeschaffung- und Veräußerungswert Ihres KFZ

Oldtimergutachten

Wir ermitteln Markt- und Wiederbeschaffungswert Ihres Oldtimers

Zahlen und Fakten

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Jahre Erfahrung
0 +
Erstellte Gutachten
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Standorte

Ihr Autosachverständiger in Bonn

Als KFZ-Gutachter verfügen wir über jahrelange Erfahrung und umfassendes Fachwissen, um Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um Ihr Fahrzeug weiterzuhelfen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine professionelle und transparente Dienstleistung anzubieten, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Wir bieten Ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen an, die von der Begutachtung von Unfallschäden über die Bewertung von Oldtimern bis hin zur Erstellung von Schadensgutachten reichen. Dabei arbeiten wir stets mit höchster Sorgfalt und Präzision, um Ihnen eine möglichst genaue und aussagekräftige Beurteilung Ihres Fahrzeugs zu bieten.

Wenn Sie also auf der Suche nach einem erfahrenen KFZ-Gutachter in Bonn und Umgebung sind, der Ihnen kompetent und professionell zur Seite steht, sind Sie bei Autosachverständiger Wolf genau richtig. Kontaktieren Sie uns gerne, um weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zu erhalten oder um einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!

Unser Standort in Bonn

Fachkompetente KFZ Gutachten

Wir sind Ihr zuverlässiger Kfz-Gutachter und Sachverständiger im Großraum Bonn, der sich auf die fachgerechte Bewertung Ihrer Fahrzeuge spezialisiert hat. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, den Sie nicht verschuldet haben, sind wir für Sie da. In einem unabhängigen Gutachten schätzen unsere Experten den Schaden für Sie ein und beziffern den zu erwartenden Reparaturaufwand. Dies ist ein Standardverfahren, um Ihre Kfz-Versicherung und die des Unfallverursachers über die Reparaturkosten zu informieren.

Wir sind dabei behilflich, indem wir Ihre Versicherung auf Basis des von uns erstellten Gutachtens kontaktieren und die Reparaturkosten erstatten lassen. Unsere Leistungen umfassen die kompetente, sachgemäße und zuverlässige Erstellung von Unfallgutachten, Schadengutachten und Kfz-Wertermittlungen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Dienstleistungen weitere Gutachten an.

Unser erfahrenes Team an Gutachtern bietet nicht nur die Erstellung von Schadengutachten jeglicher Art an, sondern auch weitere Gutachtenarten. Dazu gehören unter anderem Wertgutachten für Gebrauchtwagen, Neu- oder Jahreswagen sowie Oldtimer. Wenn Sie ein Leasingfahrzeug nutzen, können wir Ihnen auch ganzheitliche Leasingsgutachten im Rahmen von Leasingverträgen anbieten. Des Weiteren bieten wir Ihnen eine Wert- und Zustandsermittlung von Wohnwagen, Anhängern sowie von Motorrädern und Lkw. Sie können uns auch beauftragen, die Betriebssicherheit Ihrer Fahrzeuge zu überprüfen.

Wir sind an 7 Tagen in der Woche sowie 24 Stunden rund um die Uhr für Sie da, wenn es um Schaden- oder Wertermittlungen geht. Ein Anruf bei unserem freundlichen und erfahrenen Team in puncto Kfz-Gutachter Bonn genügt und wir sind innerhalb weniger Minuten bei Ihnen vor Ort, wenn Sie sich im Stadtgebiet von Bonn befinden. Wir sind auch an Wochenenden sowie an Feiertagen für Sie da, um Ihnen hinsichtlich unserer Leistungen im Bereich Kfz-Gutachter Bonn zur Verfügung zu stehen.

 

Unsere KFZ Gutachten

Bei Autosachverständiger Wolf in Bonn erhalten Sie eine umfassende Palette an Leistungen, um sicherzustellen, dass Ihre Fahrzeuge nach Unfällen oder im Rahmen von Wertgutachten zuverlässig bewertet werden. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen:

  • Unabhängige Unfallgutachten, einschließlich Beweissicherung und Ermittlung aller versicherungsrelevanten Fakten am Unfallort.
  • Ermittlung der Wiederherstellungskosten Ihres Fahrzeugs sowie des Wiederbeschaffungswerts und Restwerts.
  • Berechnung der potenziellen Wertminderung Ihres Fahrzeugs und Ihrer individuellen Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten nach einem Unfall.
  • Zustands- und Wertbestimmung von Ersatzteilen und bereits verbauten Fahrzeugteilen.
  • Wertgutachten für Gebrauchtwagen, Neu- oder Jahreswagen sowie Oldtimer.
  • Ganzheitliche Leasinggutachten im Rahmen von Leasingverträgen.
  • Wert- und Zustandsermittlung von Wohnwagen, Anhängern, Motorrädern und LKWs.
  • Überprüfung der Betriebssicherheit Ihrer Fahrzeuge.

 

Wir sind rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche für Sie da und stehen Ihnen auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung. Wenn Sie unsere Hilfe benötigen, rufen Sie einfach unser freundliches und erfahrenes Team an, und wir sind innerhalb weniger Minuten bei Ihnen vor Ort.

Ablauf

Wenn es zu einem Schadenfall kommt, sind wir als Kfz Gutachter in Bonn selbstverständlich innerhalb weniger Minuten vor Ort im Stadtgebiet von Bonn sowie in der Umgebung, um den Schaden aufzunehmen. Aber auch für individuelle Untersuchungstermine Ihrer Fahrzeuge oder Fahrzeugteile stehen wir gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Team für die schriftliche Erstellung von Gutachten. Wir beginnen sofort mit der Wert- und Zustandsermittlung Ihres Fahrzeugs und notieren alle relevanten Daten und Auffälligkeiten. Mit Hilfe von datenbankspezifischen Informationen führen wir dann die entsprechende Schadenkalkulation durch und senden das Gutachten umgehend an beide Unfallparteien.

Durch die schnelle Erstellung von Gutachten nach einem Unfall können Sie in der Regel schnell den Wiederbeschaffungswert von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Darüber hinaus sind Kfz-Gutachten auch beim Verkauf eines Fahrzeugs sehr hilfreich, da sie dem potenziellen Käufer einen guten Überblick über den Zustand des Fahrzeugs verschaffen und ihm auch schriftlich vorliegen.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf

Unsere erfahrenen Kfz-Sachverständigen in Bonn bieten Ihnen eine Vielzahl von Leistungen, die sich in jeder Hinsicht für Sie auszahlen können. Ob Sie in einen nicht selbstverschuldeten Unfall verwickelt sind oder beabsichtigen, Ihr Fahrzeug zu verkaufen oder einfach nur die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs überprüfen lassen möchten, wir sind für Sie da.

Wenn Sie an unseren Dienstleistungen interessiert sind, zögern Sie nicht, unser motiviertes und erfahrenes Team von Kfz-Gutachtern zu kontaktieren und einen individuellen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie als Kunden von Kfz-Gutachter Bonn begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen bis dahin allzeit gute Fahrt!

Häufige Fragen

Der KFZ Gutachter ist ein Sachverständiger für die Erstellung von Auto Gutachten. Er ermittelt den Wert eines Gebrauchtwagens und kann nach einem Unfall den Schaden an einem Kraftfahrzeug genau einschätzen. Es werden sämtliche Mängel dokumentiert die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind.  Dadurch kann der nötige Aufwand für eine Reparatur eingeschätzt werden. Das ist für die Regulierung durch die Versicherung sehr bedeutsam.

Um den entstandenen Schaden nach einem Unfall zu klären, wird in der Regel ein Kfz-Gutachter beauftragt. Die Versicherungen fordern ab einer bestimmten Schadenshöhe meist ein Gutachten an, welches entweder von freien Gutachtern oder Büros erstellt wird, die im Auftrag von Autohäusern oder Versicherungen arbeiten. Obwohl freie Gutachter neutral urteilen, sollte man gebundenen Gutachtern nicht von vornherein mangelnde Objektivität unterstellen.

Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, dass ein Auto-Gutachten sehr komplex ist und daher aktiv bei der Schadensteuerung mitwirken sollten. Die Parteien, die an der Regulierung beteiligt sind, verfolgen alle eigene Interessen. Versicherungen wollen möglichst wenig zahlen und vertreten die Interessen ihrer Mandanten, Unfallgegner möchten unschuldig dastehen und Autowerkstätten freuen sich über mehr Reparaturen und Einkommen.

Obwohl einige Parteien unbürokratische und schnelle Hilfe versprechen, ist es wichtig zu bedenken, dass sie ihre eigenen Interessen verfolgen. Deshalb kann es für den betroffenen Versicherungsnehmer vorteilhaft sein, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, der das Auto-Gutachten anfertigt.

Die Art der Versicherung, die für die Regulierung eines Schadens nach einem Unfall zuständig ist, hängt von der Haftung der Beteiligten ab. Wenn ein Autofahrer einen Schaden an einem anderen Verkehrsteilnehmer oder an einem Gegenstand verursacht hat, tritt seine Haftpflichtversicherung ein. Falls er selbst der Geschädigte ist, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen, wobei das Schadenersatzrecht maßgebend ist.

Wenn es um einen Kaskoschaden geht, bei dem der Versicherungsnehmer sein eigenes Fahrzeug beschädigt hat oder Opfer von Vandalismus oder eines Teilkaskoschadens wurde, wird die Regulierung über die Kaskoversicherung abgewickelt, sofern der Fahrer eine solche Versicherung hat. Hierbei müssen Regularien im Vertragsrecht beachtet werden. Die Frage der Haftung spielt in der Regel keine Rolle.

Die Schadensregulierung erfolgt in vier Schritten.

  1. Der erste Schritt beinhaltet die Schadenklärung, bei der Schuld- und Haftungsfragen geklärt werden.
  2. Der zweite Schritt umfasst die Ermittlung der Schadenhöhe, die in der Regel von einem Kfz-Gutachter durchgeführt wird.
  3. Im dritten Schritt wird der Schadenausgleich bestimmt, der entweder konkrete oder fiktive Schadenabwicklung umfassen kann.
  4. Im vierten und letzten Schritt wird der Schaden repariert, wobei entweder eine Teil- oder Vollreparatur erfolgen kann. Alternativ kann das beschädigte Fahrzeug auch verkauft, verschrottet oder ohne Reparatur weitergenutzt werden.

Versicherungsunternehmen haben die Pflicht, Schäden zu regulieren, aber sie versuchen auch oft, die Regulierung zugunsten ihrer eigenen Interessen zu beeinflussen. Kurz nach einer Schadensmeldung taucht oft ein Sachverständiger der Versicherung auf und bietet dem Fahrer ein vermeintlich kostenloses Auto-Gutachten an.

Allerdings sind die Kosten für dieses Gutachten bereits in die Regulierung des Schadens eingerechnet. Kein Kfz-Gutachter arbeitet umsonst. Die Versicherung versucht immer, die Höhe des Schadens zu minimieren, vor allem bei Kaskoschäden, bei denen sie relativ viel Einfluss nehmen kann. Autofahrer werden jedoch oft verleitet oder unter Druck gesetzt, die Schadenregulierung der Versicherung zu akzeptieren.

Die Versicherung bietet dem Versicherungsnehmer Garantien, einen Hol- und Bringservice, ein Rundum-Sorglos-Paket und weitere Leistungen an, damit er das Fahrzeug der Versicherung übergibt. Ein Druckmittel kann der subtile Verweis auf die Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers sein. Auch versucht der Sachverständige der Versicherung gerne, den Fahrer zu verunsichern, indem er darauf hinweist, dass ein eigenes Auto-Gutachten enorm teuer sei. Das muss jedoch nicht unbedingt stimmen, denn die Kosten für ein notwendiges Gutachten werden oft von der eigenen oder gegnerischen Versicherung getragen.

Wenn Sie ernsthafte Bedenken bezüglich der Vertrauenswürdigkeit einer Versicherung haben – unabhängig davon, ob es sich um Ihre eigene oder die des Gegenübers handelt – kann es ratsam sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Obwohl solche Fälle selten sind, ist es dennoch ratsam zu bedenken, dass auch ein Rechtsanwalt darauf hinweisen wird, dass ein technischer Sachverständiger ein Auto-Gutachten erstellen muss, das als Grundlage dient.

In Fällen, in denen die Schuldfrage ungeklärt bleibt und es erhebliche Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Schadenshöhe gibt, kann ein Anwalt eine wertvolle Unterstützung bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen sein. Schließlich arbeiten auch bei der Versicherung Anwälte, denen Sie als Laie ansonsten relativ hilflos gegenüberstehen könnten.

Als anerkannter Sachverständiger für alle technischen Fragen ist er mit den schadenrelevanten Parametern bestens vertraut und in der Lage, durch die Erstellung eines Auto Gutachtens eine objektive Bestimmung der tatsächlichen Schadenhöhe vorzunehmen. Bei Fragen rund um die Reparaturkosten, mögliche Wertminderungen, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die eventuellen Kosten eines Nutzungsausfalls, stellt er den optimalen Ansprechpartner dar.

Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass ein Kfz-Gutachter keine Rechtsberatung oder Schadenabwicklung übernimmt, da er dazu nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht berechtigt ist. Dennoch fungiert er als neutraler und anerkannter Sachverständiger und sein Auto Gutachten wird von allen beteiligten Parteien, einschließlich beider Versicherungen, des Unfallgegners und der Reparaturwerkstatt akzeptiert.

Durch die Erstellung eines Auto Gutachtens erhalten Sie im Schadenfall Transparenz und Sicherheit bezüglich der Schadenabwicklung. Darüber hinaus kann ein Kfz-Gutachter Ihnen helfen, wenn die Reparatur nur mangelhaft ausgeführt wurde. In diesem Fall können Sie entweder auf das Auto Gutachten und dessen Vorgaben verweisen oder den Reparaturbetrieb anmahnen und ihn darüber informieren, dass sich Ihr Sachverständiger die Reparaturleistung erneut anschauen wird, was zusätzliche Kosten verursacht. In der Regel führt dies dann zur kostenlosen Nacharbeit der Werkstatt.

Es gibt verschiedene Szenarien, bei denen ein selbst in Auftrag gegebenes Auto Gutachten sehr hilfreich sein kann, um auf der sicheren Seite zu sein. In manchen Fällen erkennt die Versicherung den von Ihnen gewählten Reparaturweg nicht an. Es gibt verschiedene Reparaturwege oder -varianten, und die Versicherung kann im Nachhinein behaupten, dass Sie nicht den wirtschaftlichsten Weg gewählt haben und daher die Rechnung nicht übernehmen will. Ein neutraler Kfz Gutachter wird jedoch seine Arbeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte durchführen. Mit einem Gutachten in der Hand sind Sie daher gegenüber der Versicherung im Prinzip im Recht.

Ein weiteres Szenario ist eine überteuerte Reparaturrechnung, die die Versicherung nicht anerkennen würde. In diesem Fall kann der Kfz Gutachter als Mediator fungieren, die Rechnung überprüfen und entweder den Reparaturbetrieb zur Minderung auffordern oder gegenüber der Versicherung begründen, dass der Mehraufwand berechtigt war, weil zusätzliche Schäden festgestellt wurden. Ein guter Sachverständiger weist in seinem Auto Gutachten von Anfang an auf diese Möglichkeit hin, wenn er sie im Zuge seiner Untersuchungen für wahrscheinlich hält. Die sogenannte Reparaturkostenausweitung ist gar nicht so selten, wie wir es von den üblichen Inspektionen kennen.

Es kann auch zu einem Konflikt mit dem Unfallgegner kommen, der möglicherweise behauptet, er habe den Schaden nur zum Teil verursacht. Ein Auto Gutachten umfasst jedoch auch eine Plausibilitätsprüfung, die feststellt, welcher versicherungsrelevante Schaden auf welches Ereignis zurückzuführen ist. Ein Sachverständiger kann Ihnen auch helfen, wenn die Versicherung nicht die vollen Reparaturkosten tragen möchte. Oftmals kürzt die Versicherung die Auszahlungssumme erheblich in ihrem eigenen Prüfbericht, indem sie Schwerpunkte wie Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilpreise, Verbringungskosten, Prüfpositionen, Farbtonangleich und Übergangslackierungen sowie die Instandsetzung statt Erneuerung von Bauteilen wählt. Ihr neutraler Kfz Gutachter kann dazu Stellung nehmen und transparent klären, ob und inwieweit Sie Kürzungen hinnehmen müssen.

Durch die Beauftragung eines Kfz-Gutachters haben Sie als Geschädigter eines Haftpflichtschadens die Kontrolle über die Schadenregulierung. Der Gesetzgeber erlaubt es Ihnen, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu engagieren, um den Schaden zu begutachten. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter Ihrer Versicherung zu wählen.

Bei Haftpflichtschäden übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Dies ist für Sie besonders wichtig, da Sie wissen müssen, ob es durch den Unfall zu einer technischen oder merkantilen Wertminderung gekommen ist. Letztere kann auch nach einer fachgerechten Reparatur auftreten, die alle technischen Mängel beseitigt hat. Ein Unfallfahrzeug ist automatisch weniger wert und muss beim Verkauf auf den Unfall hingewiesen werden.

Im Gutachten nimmt der Sachverständige ausdrücklich Stellung zu dieser Wertminderung. Sie benötigen das Kfz-Gutachten auch, um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln, der im Falle eines Totalschadens relevant ist. Dies ist der Wert, zu dem Ihr Auto vor dem Unfall auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkäuflich gewesen wäre. Wenn sich eine Reparatur nach dem Unfall nicht mehr lohnt, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. Dieser muss jedoch seriös durch den Kfz-Gutachter ermittelt werden. Auch bei einem Diebstahl oder der völligen Zerstörung des Fahrzeugs, etwa durch einen Brand, ist allein der Wiederbeschaffungswert maßgeblich.

Der Restwert eines Unfallwagens wird von einem Sachverständigen ermittelt. Hierbei handelt es sich um den Wert, zu dem das Fahrzeug im unreparierten Zustand verkauft werden kann. Dieser Verkauf dient oft der Ersatzteilgewinnung und wird bei der Schadensregulierung als Abzug berücksichtigt. Ob der Versicherungsnehmer den beschädigten Wagen verkauft oder nicht, liegt in dessen Entscheidungsfreiheit. Allerdings ist es für eine reibungslose Schadensregulierung unerlässlich, dass der Kfz-Gutachter den Restwert ermittelt hat.

Gemäß gesetzlicher Vorgaben darf eine Schadensabwicklung Sie nicht schlechter, aber auch nicht besser stellen als vor dem Schadenfall. Allerdings kann es vorkommen, dass eine fachgerechte Reparatur zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führt. Diese Aufwertung muss durch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ermittelt werden und hat Auswirkungen auf die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Eine Wertverbesserung (Vorteilsausgleich) tritt beispielsweise dann ein, wenn im Rahmen der Reparatur auch längst überfällige Verschleißreparaturen durchgeführt wurden. Ein Sachverständiger wird Sie auf diese Möglichkeit hinweisen.

Ein Sachverständiger für Kraftfahrzeuge beurteilt, ob mögliche Folgeschäden und Reparaturkosten zu erwarten sind. Es gibt Situationen, in denen Reparaturen zwar technisch möglich sind, aber aufgrund des prognostizierten Risikos von Folgeschäden nicht sinnvoll wären. Ein solches Prognoserisiko wird von einem Sachverständigen in einem Kfz-Gutachten aufgezeigt. Dort wird auch auf mögliche Erweiterungen der Reparatur hingewiesen, die letztendlich unwirtschaftlich wären.

Angaben zu den angebotenen Leistungen Vorort

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise / Angaben zu den jeweils angebotenen Leistungen Vorort
– Eigene Niederlassung (technische Prüfhalle) mit Sachverständigenpersonal gekennzeichnet mit 1
– Büro mit Werkstatteinrichtung – eigene Betriebe gekennzeichnet mit 2
– Eigene Büros – ohne Werkstatteinrichtung und/oder technische Prüfhalle nach telefonischer Vereinbarung gekennzeichnet mit 3
– Orte ohne Niederlassung und Werkstatteinrichtung bei denen gleichwohl eine Schadensbegutachtung Vorort erfolgt indes durch Kooperationspartner Partnerbüro nach telefonischer Vereinbarung gekennzeichnet mit 4
– Ortschaften an denen wir selbst tätig sind, indem diese, ohne Anfahrtskosten, angefahren werden und eine Schadensbegutachtung oder Bewertung durch jeweils Personal des Ing.-Büro Wolf erfolgt 5

Niederlassung (technische Prüfhalle) mit Sachverständigenpersonal:
Taunusstein¹

Ortschaften, an denen wir Büros betreiben oder mit Partnern kooperieren (An den Orten gekennzeichnet mit 3 und 4 gibt es keine eingerichteten Werkstätten)
Idstein² ⋅ Wiesbaden³ ⋅ Mannheim³ ⋅ Mainz⁴ ⋅ Darmstadt³ ⋅ Duisburg³ ⋅ Essen³ ⋅ Bad Homburg³ ⋅ Düsseldorf³ ⋅ Bonn³ ⋅ Limburg³ ⋅ Köln ⋅ Rüsselsheim⁴ ⋅ Offenbach³ ⋅ Wuppertal³ ⋅ Frankfurt am Main⁴ ⋅ Wetzlar⁴ ⋅ Berlin³ ⋅ Freiburg³ ⋅ Magdeburg³ ⋅ Hannover³ ⋅ Hofheim³ ⋅ Leipzig ⋅ Münster³ ⋅ Hamburg³ ⋅ Bremen³ ⋅ Stuttgart³ ⋅ Aschaffenburg³ ⋅ Dortmund³ ⋅ München³ ⋅ Saarbrücken³ ⋅ Altendiez⁴ ⋅ Bad Camberg³ ⋅ Bielefeld³ ⋅ Wehrheim³ ⋅ Eschborn³ ⋅ Potsdam³ ⋅ Hanau³

Ortschaften an denen wir selbst tätig sind, indem diese, ohne Anfahrtskosten, angefahren werden und eine Schadensbegutachtung oder Bewertung durch jeweils Personal des Ing.-Büro Wolf erfolgt. 5

Eltville ⋅ Lorch ⋅ Oestrich ⋅ Oestrich-Winkel ⋅ Kiedrich ⋅ Walluf ⋅ Hattenheim ⋅ Heidesheim am Rhein ⋅ Eltville am Rhein ⋅ Budenheim ⋅ Nackenheim ⋅ Bodenheim ⋅ Nieder-Olm ⋅ Klein-Winternheim ⋅ Bad Vilbel ⋅ Bruchköbel ⋅ Bad Nauheim ⋅ Wörrstadt ⋅ Heppenheim ⋅ Obertshausen ⋅ Ludwigshafen ⋅ Alzenau ⋅ Riedstadt ⋅ Biblis ⋅ Neu-Anspach ⋅ Ober-Ramstadt ⋅ Dieburg ⋅ Rosbach ⋅ Bad Soden ⋅ Worms ⋅ Alzey ⋅ Bad Kreuznach ⋅ Weinheim ⋅ Bensheim ⋅ Pfungstadt ⋅ Rodgau ⋅ Dreieich ⋅ Nieder-Olm ⋅ Lorch ⋅ Nierstein ⋅ Groß Gerau ⋅ Seligenstadt ⋅ Flörsheim ⋅ Wallau ⋅ Friedberg ⋅ Langen ⋅ Maintal ⋅ Usingen ⋅ Selters ⋅ Hochheim ⋅ Bingen ⋅ Eltville ⋅ Kronberg ⋅ Glashütten ⋅ Oberursel ⋅ Koblenz ⋅ Rüdesheim ⋅ Gießen ⋅ Mühlheim am Main ⋅ Korbach ⋅ Hanau ⋅ Niedernhausen ⋅ Marburg ⋅ Friedrichsdorf ⋅ Bad Schwalbach

Hinweis: Natürlich können wir Sie nach Vereinbarung an einem anderen Ort ebenso aufsuchen!
Generelles: Es fallen keine Anfahrtskosten für Sie als Kunde an.

* = Die Leistungen an den jeweiligen Standorten variieren. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie im Impressum.